Betriebliche Krankenversicherung: So nutzen Unternehmen Steuervorteile und binden Mitarbeitende
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt nicht nur als gesundheitlicher Vorteil an Bedeutung, sondern bietet Unternehmen und Mitarbeitenden auch erhebliche steuerliche Vorteile. Wie genau wird die bKV steuerlich behandelt, und welche Modelle bieten sich an? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Unternehmen durch die richtige steuerliche Gestaltung der bKV profitieren können – und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
Was ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Die bKV ergänzt die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber bieten sie als Zusatzleistung an, um den Mitarbeitenden Zugang zu erweiterten Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Dazu gehören etwa Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Für Unternehmen ist die bKV ein starkes Mittel, um die Gesundheit der Belegschaft zu fördern und sich im Wettbewerb um Fachkräfte hervorzuheben.
Steuervorteile der bKV: Ein Überblick
Seit 2019 gilt die bKV als Sachlohn – und das bringt steuerliche Vorteile mit sich. Für Unternehmen und Mitarbeitende ergeben sich durch die bKV verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge zur bKV steuerfrei oder steuerbegünstigt geleistet werden.
Sachlohn statt Barlohn
Die Unterscheidung zwischen Sachlohn und Barlohn ist entscheidend. Während Barlohn das reguläre Gehalt umfasst, das Mitarbeitende für ihre Arbeit erhalten, bezieht sich der Sachlohn auf nicht-monetäre Leistungen wie Essensgutscheine, Tankgutscheine – und die bKV. Der Clou: Sachlohn bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat ist steuerfrei. Unternehmen können so bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeitendem in die bKV investieren, ohne dass diese Beiträge versteuert werden müssen.
Pauschalversteuerung der bKV
Wenn der monatliche bKV-Beitrag die Freigrenze von 50 Euro übersteigt, gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. In diesem Modell übernimmt das Unternehmen die Lohnsteuer für die bKV-Beiträge. Zwei Varianten bieten sich an:
- Pauschalversteuerung nach §40 EStG: Diese Variante eignet sich besonders für größere Unternehmen. Die bKV-Beiträge werden jährlich entrichtet und als sonstiger Bezug versteuert. Ein großer Vorteil: Die Beiträge bleiben sozialversicherungsfrei.
- Pauschalversteuerung nach §37b EStG: Hier können die Beiträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich geleistet werden. Wichtig ist, dass die bKV zusätzlich zum normalen Lohn angeboten wird. Diese Variante eignet sich besonders für Unternehmen, die eine einheitliche Lösung für alle Mitarbeitenden suchen und deren bKV-Beträge unter 10.000 Euro pro Jahr bleiben.
Nettolohnversteuerung: Ein weiterer Ansatz
Bei der Nettolohnversteuerung wird das Bruttogehalt der Mitarbeitenden so angepasst, dass die bKV-Beiträge und die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben gedeckt sind. Für die Mitarbeitenden bleibt das Nettoeinkommen unverändert, während das Unternehmen die zusätzlichen Kosten übernimmt. Diese Methode ist für das Unternehmen zwar teurer, wird aber als Zeichen der Wertschätzung wahrgenommen – und stärkt das Vertrauen der Belegschaft.
Geldwerter Vorteil: Steuerlast für Mitarbeitende
Wenn die bKV als geldwerter Vorteil behandelt wird, tragen die Mitarbeitenden die Steuerlast selbst. Der bKV-Beitrag wird auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und versteuert. Diese Methode ist für das Unternehmen kostengünstiger, kann aber die Attraktivität der bKV für die Mitarbeitenden mindern.
Steuervorteile für Unternehmen: Betriebsausgaben absetzen
Neben den Vorteilen für die Mitarbeitenden bietet die bKV auch steuerliche Vorteile für das Unternehmen. Die bKV-Kosten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das mindert die Steuerlast des Unternehmens und macht die bKV zu einem attraktiven Instrument, um Mitarbeitende zu binden und gleichzeitig Kosten zu sparen.
Steuerliche Vorteile nutzen und langfristig profitieren
Die betriebliche Krankenversicherung bietet nicht nur gesundheitliche Vorteile für die Mitarbeitenden, sondern auch attraktive Steuervorteile für Unternehmen. Ob als steuerfreier Sachlohn, durch Pauschalversteuerung oder die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die bKV steuerlich optimal zu gestalten.
Unternehmen, die die bKV strategisch einsetzen, profitieren von einer doppelten Win-Win-Situation: Sie sparen Steuern und binden gleichzeitig ihre Mitarbeitenden langfristig. Für die Mitarbeitenden bedeutet die bKV finanzielle Entlastung und einen zusätzlichen gesundheitlichen Schutz.